Fanhilfe Hannover – Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft
Pressemitteilung vom 21.01.2014
Am frühen Morgen des 21. Januars 2014 fanden bei mehreren Anhängern von Hannover 96 Hausdurchsuchungen statt. Ihnen werden Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz durch das Abbrennen von Pyrotechnik bei der Begegnung Hannover 96 – Eintracht Braunschweig im November 2013 vorgeworfen. Die Polizei beschlagnahmte dabei unter anderem Laptops und Kleidungsstücke.
Die Fanhilfe Hannover kritisiert in diesem Zusammenhang das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Nach der Strafprozeßordnung sind Hausdurchsuchungen bei Tätern oder Teilnehmern einer Straftat rechtmäßig. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg aus Oktober 2013 stellt das Abbrennen von Pyrotechnik nur eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar, wenn es sich dabei um ein bengalisches Feuer ohne CE-Kennzeichnung handelt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine bloße Ordnungswidrigkeit.
Es ist also schon fraglich, ob es sich überhaupt um strafrechtlich relevante Tatvorwürfe handelt. Eine Hausdurchsuchung, die in einem Fall sogar zur Nachtzeit stattgefunden hat, scheint also auch im Lichte der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt.
Vielmehr entsteht der Eindruck, dass durch die Hausdurchsuchungen dem Ermittlungsdruck der SoKo „Derby“ nachgegeben wurde. Dies belegen auch die zahlreichen Zufallsfunde, die in der Pressemitteilung der Polizei Hannover als tatbezogene Ermittlungserfolge dargestellt werden.
Erste betroffene Personen haben mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet. Weitere Betroffene sind aufgerufen, sich bei der Fanhilfe Hannover zu melden. Der Erfolg dieser Maßnahmen sowie mögliche Konsequenzen bleiben indes abzuwarten.
Fanhilfe Hannover